Dieses Abkommen tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und tritt erst sechs Monate nach dem Tag außer Kraft, an dem eine der Parteien eine schriftliche Kündigung der anderen Partei erhält.
Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2011,
Artikel 11
19.05.2011
Geschehen zu Moskau am 19. Mai 2011 in je zwei Urschriften in deutscher, russischer und englischer Sprache, wobei alle Sprachfassungen gleichermaßen authentisch sind. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieses Abkommens wird der englische Text verwendet.