Kurztitel

Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8,

Inkrafttretensdatum

19.05.2011

Text

Artikel 8. Beziehung zu anderen internationalen Übereinkommen

Dieses Abkommen berührt nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die den Staaten der Parteien aus anderen internationalen Übereinkommen erwachsen sind.