Die Artikel 3, 4 und 5 dieses Abkommens werden auf Ermittlungen über die in den Hoheitsgebieten der Staaten der Parteien stattfindenden Aktivitäten von Unternehmen angewendet, die negative Auswirkungen auf den Wettbewerb in der Republik Österreich und/oder in der Russischen Föderation haben oder haben könnten.