Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2011,
Artikel 3
27.10.2009
ARTIKEL 3 |
Die Vertragsparteien notifizieren einander über den Abschluss der für das Inkrafttreten dieses Protokolls erforderlichen internen rechtlichen Verfahren. Dieses Protokoll tritt am Tag des Eingangs der letzten schriftlichen Notifizierung in Kraft.