Kurztitel

Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

27.10.2009

Text

ARTIKEL 1

Die Republik Bulgarien und Rumänien werden Vertragsparteien des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Volksrepublik China andererseits, das am 6. Dezember 2002 in Brüssel unterzeichnet wurde und am 1. März 2008 in Kraft getreten ist (im Folgenden als "Abkommen" bezeichnet).