Kurztitel

Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.04.2011

Text

Artikel 1

Als Einrichtung des Europarates kommen dem Verbindungsbüro die Privilegien und Immunitäten zugute, welche dem Europarat durch das Allgemeine Abkommen eingeräumt werden.