Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2011,
Artikel eins
01.04.2011
Als Einrichtung des Europarates kommen dem Verbindungsbüro die Privilegien und Immunitäten zugute, welche dem Europarat durch das Allgemeine Abkommen eingeräumt werden.