Für den Lehrberuf Büchsenmacher in der Anlage 1;
Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe
Bundesgesetzblatt Nr. 75 aus 1972, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 138 aus 2011,
römisch fünf
Paragraph eins
01.06.2011
28.02.2020
50/04 Berufsausbildung
Für die nachstehend genannten Lehrberufe werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Ausbildungsvorschriften festgelegt:
Kunststoffverarbeitung
04.03.2020
10006297
NOR40128669