Kurztitel

Drogist/in-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 142 aus 2011, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 335 aus 2021,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

01.06.2011

Außerkrafttretensdatum

31.07.2021

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Berufsbild

Paragraph 3,

  1. Absatz einsFür die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Der Lehrbetrieb

1.1

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Warensortiment

1.2

Kenntnis der Marktposition, der Standorteinflüsse, des Kundenkreises mit seinen Einkaufsgewohnheiten sowie des Kundenverhaltens

1.3

Kenntnis der Rechts- sowie der Betriebsform des Lehrbetriebs

1.4

Kenntnis des betrieblichen Qualitätsmanagements

Anwenden und Umsetzen des betrieblichen Qualitätsmanagements

1.5

Kenntnis der betrieblichen Risiken sowie deren Verminderung und Vermeidung

1.6

Funktionsgerechtes Anwenden, Warten und Pflegen der Betriebs- und Hilfsmittel des Verkaufs

2.

Lehrlingsausbildung

2.1

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG)

2.2

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

2.3

Grundkenntnisse über die aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

3.

Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Hygiene und Umweltschutz

3.1

Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen, der Brandverhütung sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit

3.2

Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

3.3

Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und Reststoffen

3.4

Kenntnis und Anwendung der berufs- und betriebsspezifischen Vorschriften über Hygiene

4.

Informations- und Kommunikationstechnologie

4.1

Kenntnis der betrieblichen Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnologie (Hardware, Software)

Durchführen berufsspezifischer Informations- und Kommunikationstechnologie-Anwendungen (wie Textverarbeitung, Erstellen und Warten von Adressdateien, Internet, e-mail, Terminüberwachung und Ablage)

4.2

Grundkenntnisse über den Datenschutz

4.3

Die Ausbildung der unter Punkt 5 genannten Kenntnisse und Fertigkeiten hat auch unter Verwendung der betrieblichen Informations- und Kommunikationstechnologie zu erfolgen

5.

Fachliche Ausbildung

5.1

Betriebliches Leistungsangebot: Warensortiment und Dienstleistungen

5.1.1

Kenntnis des betrieblichen Sortiments: Fachliche Einteilung, Sortimentsbreite und -tiefe, Herkunft, Eigenschaften, Beschaffenheit, Formen, Ausführungen, Größen und Verwendungsmöglichkeiten der einzelnen Produkte

5.1.2

Kenntnis und Anwendung der branchen- und betriebsüblichen Produktbezeichnungen, Nomenklatur und Fachausdrücke, Maß-, Mengen- und Verpackungseinheiten

5.1.3

Kenntnis der die Sortimentsgestaltung bestimmenden Einflussfaktoren (Standort, Kundenkreis, Preisgestaltung etc.)

5.1.4

Mitarbeiten bei der Sortimentsgestaltung

5.1.5

Kenntnis der Verwendung und über den richtigen Umgang mit Giften, gefährlichen, gesundheitsschädlichen und umweltgefährdenden Stoffen und Chemikalien, Pflanzenschutzmitteln sowie und über die mit der Verwendung und den Umgang verbundenen Gefahren und erforderlichen Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen

5.1.6

Grundkenntnisse über Arzneimittel, insbesondere traditioneller pflanzlicher Arzneimittel, und Arzneispezialitäten sowie über deren Abgabe entsprechend der Abgrenzungsverordnung bzw. eines Zulassungsbescheides

5.1.7

Kenntnis der zum Verkauf zugelassenen Arzneimittel und Arzneispezialitäten sowie über deren Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen, Indikationen und Kontraindikationen

5.1.8

Grundkenntnisse über Medizinprodukte gemäß Medizinprodukte-Verordnung wie Lichttherapiegeräte, Rotlichtlampen, Inhalationsgeräte, usw. sowie über deren Abgabe und des dazu erforderlichen Beratungsgespräches

5.1.9

Durchführen der Identitätsprüfung der zum Verkauf in der Drogerie zugelassenen Arzneimittel

5.1.10

Kenntnis der Herstellung, Be- und Verarbeitung der branchenüblichen Waren für den Verkauf

5.2

Gesundheit, Kosmetik und Wellness

5.2.1

Grundkenntnisse über Anatomie und Physiologie

5.2.2

Grundkenntnisse über die Bewegungslehre

5.2.3

Grundkenntnisse über die Ernährungsphysiologie, insbesondere über die Grundlagen und Wirkung gesunder Ernährung

5.2.4

Kenntnis der diätetischen Lebensmittel und Präparate sowie über deren Wirkungen und Anwendungsmöglichkeiten

5.2.5

Grundkenntnisse über die Möglichkeiten und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung

5.2.6

Grundkenntnisse über die in der Kosmetik, Körperpflege und Hygiene verwendeten Mittel, Wirkstoffe und Duftstoffe, über ihre Eigenschaften, An- und Verwendungsmöglichkeiten

5.2.7

Grundkenntnisse über die Haut, ihre Struktur und Funktion sowie Kenntnis über die

Hauttypen und –zustände

5.2.8

Grundkenntnisse über Hautveränderungen, Hautanomalien sowie Veränderungen der

Fingernägel

5.2.9

Kenntnis der auf Kosmetika bezogenen Gesundheitslehre

5.2.10

Kenntnis der möglichen Hautreaktionen und der zu setzenden entsprechenden Maßnahmen

5.2.11

Anwendungsbezogenes Präsentieren der Waren und typengerechtes Schminken unter Berücksichtigung der gewerberechtlichen Bestimmungen

5.2.12

Kenntnis der Möglichkeiten verwöhnender Körperpflege und Behandlungen sowie über deren Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden

5.2.13

Kenntnis der Trends im gesundheitsfördernden Segment

5.3

Einkauf, Lagerung und Warenwirtschaft

5.3.1

Grundkenntnisse über Bezugsquellen für Drogerie-waren und über die Ermittlung des Bedarfs

Kenntnis der Bezugsquellen für Drogeriewaren

5.3.2

Grundkenntnisse über wichtige Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Einkauf wie Einkaufskonditionen, Liefer- und Zahlungsbedingungen

5.3.3

Grundkenntnisse über die Lieferantenauswahl (Bestimmungsgrößen wie Preise, Konditionen, Qualität, Zuverlässigkeit etc.)

5.3.4

Mitwirken beim Ermitteln des Warenbedarfs

Ermitteln des Warenbedarfs

5.3.5

Kenntnis des Bestellvorgangs sowie Mitarbeiten bei Bestellungen

Ausführen von Bestellungen

5.3.6

Mitarbeiten bei der Annahme und Identitätsprüfung von Warenlieferungen und gegebenenfalls Rügen von Mängeln

Annehmen und Durchführen der Identitätsprüfung von Warenlieferungen und gegebenenfalls Rügen von Mängeln

5.3.7

Kenntnis der betrieblichen Lagerorganisation (zB zentrale und dezentrale Lagerung)

5.3.8

Kenntnis der branchen-, betriebs- und produktionsspezifischen Lagerungsvorschriften, insbesondere auch für Gifte, gefährliche, gesundheitsschädliche und umweltgefährdende Stoffe, Pflanzenschutzmittel, Chemikalien sowie Arzneimittel (insbesondere traditionelle pflanzliche Arzneimittel) und Arzneispezialitäten

5.3.9

Fachgerechtes Einlagern, Lagern und Auslagern: Kontrollieren der richtigen Lagerung, Prüfen der Lagerbestände; Arbeiten mit Lagervorrichtungen und insbesondere Anwenden der

betriebs- und produktspezifischen Lagerungsvorschriften, auch für Gifte, gefährliche, gesundheitsschädliche und umweltgefährdende Stoffe, Pflanzenschutzmittel, Chemikalien sowie Arzneimittel (insbesondere traditionelle pflanzliche Arzneimittel) und Arzneispezialitäten

5.4

Marketing und Verkauf

5.4.1

Durchführen von Vorarbeiten für den Verkauf, wie zB Betreuen der Regale, Durchführen von Preisauszeichnungen etc.

5.4.2

Vorbereiten des Sortiments für den Verkauf sowie Platzieren und Präsentieren des betrieblichen Sortiments

5.4.3

Kenntnis der vier Teilbereiche des Marketings (Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik) und der Bedeutung des Marketing-Mix sowie der betrieblichen

Marketingaktivitäten

5.4.4

Mitarbeiten bei Vorbereitung und Durchführung von Marketingaktivitäten (Werbung, Verkaufsförderung etc.)

5.4.5

Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber Kunden und Lieferanten

5.4.6

Führen von Verkaufsgesprächen und Beraten von Kunden auf Grundlage des entsprechenden fachlichen Know How, der Kenntnis über Verkaufstechniken und Verkaufspsychologie sowie grundlegender rechtlicher Kenntnisse

5.4.7

Agieren in besonderen Verkaufssituationen (wie zB Warenumtausch und Reklamationen etc.)

5.4.8

Kenntnis des richtigen Verhaltens bei Überfällen, Raub und Diebstahl

5.4.9

Anwenden des im Betrieb verwendeten Kassasystems und der akzeptierten Zahlungsarten

5.4.10

Kenntnis der Kennzeichnung von Arzneimitteln für ihre

Abgabe

5.4.11

Befolgen der besonderen Abgabevorschriften für Gifte, gefährliche, gesundheitsschädliche und umweltgefährdende Stoffe, Pflanzenschutzmittel, sowie von Chemikalien

5.4.12

Kenntnis der facheinschlägigen fremdsprachigen

Fachausdrücke

5.5

Schriftliche Kommunikation

5.5.1

Schriftliches Kommunizieren mit Lieferanten, Kunden und Kollegen (zB Senden von Anfragen, Antworten auf Kundenanfragen, Ausstellen von Rechnungen)

5.5.2

Ausführen sonstiger betriebsspezifischer Arbeiten (zB Pflegen der Lieferantendatei, Arbeiten im CRM [Customer-Relationship-Management]-System etc.)

5.6

Wirtschaften im Handelsbetrieb

5.6.1

Grundkenntnisse über betriebswirtschaftliche Begriffe (zB Umsatz, Gewinn, Kosten, Handelsspanne, Regien)

5.6.2

Grundkenntnisse über das Wirtschaften in einem Unternehmen (Kostendeckung, Gewinnerzielung) und über die Aufgaben des Rechnungswesens (Dokumentation, Planung, Kontrolle, Entscheidungsgrundlage)

5.6.3

Grundkenntnisse über die betriebliche Buchführung und die betrieblichen Buchungsunterlagen

5.6.4

Kalkulieren des Verkaufspreises

5.6.5

Grundkenntnisse über die betriebsspezifischen Steuern und Abgaben

5.6.6

Grundkenntnisse über Bedeutung und Aufgabe der Inventur und Bestandsaufnahme

5.6.7

Mitarbeit bei der Inventur oder Bestandsaufnahme

5.6.8

Kenntnis des fachgerechten Umgangs mit Belegen (zB richtige Zuordnung von Lieferscheinen, Eingangs- oder Ausgangsrechnungen, Zahlungsbelegen etc.)

5.6.9

Vorbereiten von Unterlagen für die Verrechnung

5.6.10

Grundkenntnisse über den Zahlungsverkehr mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und Kreditinstituten

Kenntnis des betriebsspezifischen Zahlungsverkehrs mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und Kreditinstituten

5.6.11

Mitwirken beim Zahlungsverkehr

5.6.12

Kenntnis des betriebsüblichen Verfahrens bei Zahlungsverzug

  1. Absatz 2Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

Schlagworte

Sortimentstiefe, Rechtsform, Betriebsmittel, Abfallstoff, Informationstechnologie, Maßeinheit, Mengeneinheit, Vorsichtsmaßnahme, Nebenwirkung, Bearbeitung, Anwendungsmöglichkeit, Lieferbedingung, Produktpolitik, Preispolitik, Distributionspolitik, Eingangsrechnung, Geldinstitut

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2021

Gesetzesnummer

20007264

Dokumentnummer

NOR40128503