Absatz eins,Der Abschluss der Grundausbildung ist durch die erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung nachzuweisen. Die Dienstprüfung besteht aus drei Teilen:
- Ziffer einseiner schriftlichen Projektarbeit aus dem Strafvollzugs- bzw. einem damit zumindest zusammenhängenden Bereich mit einem Umfang von rund 30 Seiten;
- Ziffer 2einer mündlichen Prüfung und
- Ziffer 3einer schriftlichen Prüfung.