Kurztitel

IFI-Beitragsgesetz 2010

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

12.04.2011

Text

Paragraph 2,

Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutio-nen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

  1. Ziffer eins
    981 339 US-Dollar im Rahmen der neunten Wiederauffüllung des von der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank verwalteten Fonds für Sondergeschäfte (FSO 9)
  2. Ziffer 2
    42 600 000 EUR im Rahmen der fünften Wiederauffüllung des von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 5)