die Entwicklung, die Herstellung, der Erwerb, die Lagerung, das Zurückbehalten sowie die unmittelbare oder mittelbare Weitergabe und der Einsatz von chemischen Waffen im Sinne der CWK;
Außenwirtschaftsgesetz 2011
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 2011,
Paragraph 41,
01.10.2011
Verboten sind