Absatz einsDer Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat auf Antrag Personen oder Gesellschaften, die als Empfänger von Verteidigungsgütern in Frage kommen, mit Bescheid zu zertifizieren, sodass sie solche Güter im Rahmen einer Allgemeingenehmigung eines anderen Mitgliedstaates beziehen können. Dem Antrag sind ausführliche Nachweise über die Erfüllung der in den Absatz 2 bis 4 genannten Voraussetzungen anzuschließen.