Absatz einsDer Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat auf Antrag Einzelgenehmigungen für Verbringungen innerhalb der Europäischen Union zu erteilen, wenn
- Ziffer einsdie Genehmigung nur für einen einzelnen Verbringungsvorgang beantragt wird oder
- Ziffer 2eine Globalgenehmigung beantragt wurde, aber die Voraussetzungen gemäß Paragraph 30, dafür nicht vorliegen oder
- Ziffer 3für einen Vorgang aufgrund einer Verordnung gemäß Absatz 2, nur eine Einzelgenehmigung erteilt werden kann.