Absatz einsDer Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat mit Verordnung jedenfalls Allgemeingenehmigungen im Sinne von Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 26, Litera c, für Verbringungen innerhalb der Europäischen Union zu erteilen, bei denen
- Ziffer einsder Lieferant oder der Empfänger eine Regierungsstelle ist,
- Ziffer 2der Lieferant das österreichische Bundesheer ist,
- Ziffer 3der Empfänger den Streitkräften eines anderen EU-Mitgliedstaates angehört oder
- Ziffer 4der Empfänger ein zertifiziertes Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat im Sinne von Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 21, ist oder
- Ziffer 5ausschließlich Güter verbracht werden, die nur als Bestandteile anderer Güter verwendet werden können.