Kurztitel

Außenwirtschaftsgesetz 2011

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 26,

Inkrafttretensdatum

30.06.2012

Text

4. Hauptstück
Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union

1. Abschnitt
Beschränkungen

Genehmigungspflichten

Paragraph 26,

Die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union unterliegt, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, einer Genehmigungspflicht. Genehmigungen sind nach Maßgabe dieses Abschnitts entweder als Allgemeingenehmigungen im Sinne von Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 26, Litera c,, als Globalgenehmigungen oder als Einzelgenehmigungen zu erteilen.