Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2011,
Artikel 7,
01.03.2011
Zur Stärkung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Projekts wird die österreichische Partei der Gesellschaft im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung die günstigsten zoll- und steuerrechtlichen Bedingungen einräumen, wobei u.a. zu erwägen ist:
Freistellung von der Umsatzsteuer auf die Einfuhr des für die Ausführung der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb der Erdgas-Pipeline erforderlichen Arbeitsgerätes und der Ersatzteile, vorausgesetzt, dass diese wieder ausgeführt werden; größtmögliche Beschleunigung der Verfahren zur Rückerstattung von Umsatzsteuer, die auf die für den Bau und den Betrieb der Erdgas-Pipeline notwendigen Materialien, Dienstleistungen und Arbeiten entrichtet wurde.