Kurztitel

Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7,

Inkrafttretensdatum

01.03.2011

Text

Artikel 7

Zur Stärkung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Projekts wird die österreichische Partei der Gesellschaft im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung die günstigsten zoll- und steuerrechtlichen Bedingungen einräumen, wobei u.a. zu erwägen ist:

Freistellung von der Umsatzsteuer auf die Einfuhr des für die Ausführung der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb der Erdgas-Pipeline erforderlichen Arbeitsgerätes und der Ersatzteile, vorausgesetzt, dass diese wieder ausgeführt werden; größtmögliche Beschleunigung der Verfahren zur Rückerstattung von Umsatzsteuer, die auf die für den Bau und den Betrieb der Erdgas-Pipeline notwendigen Materialien, Dienstleistungen und Arbeiten entrichtet wurde.