Kurztitel

Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3,

Inkrafttretensdatum

01.03.2011

Text

Artikel 3

Die Vertragsparteien werden geeignete Anstrengungen unternehmen, um den Status eines Projektes im Rahmen der transeuropäischen Energienetze für das South Stream Erdgas-Pipelinenetz zu erlangen.