Absatz eins,Der Rat kann durch Beschluss zur zielgerichteten Beratung und Bearbeitung einzelner Sachgebiete ständige Arbeitsgruppen u.a. zu folgenden Themen einrichten:
- Ziffer einsSchutz von Nutztieren
- Ziffer 2Schutz von Heim-, Hobby- und Sporttieren
- Ziffer 3Schutz von Tieren im Zoofachhandel, in gewerblichen Tierhaltungen und bewilligungspflichtigen Verkaufsveranstaltungen
- Ziffer 4Tierschutz beim Transport
- Ziffer 5Schutz von Wildtieren und Tieren in Zoos
- Ziffer 6Tierschutzförderung gemäß Paragraph 2, TSchG