Kurztitel

Geschäftsordnung des Tierschutzrates

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

01.04.2011

Text

Die Tagesordnung

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Die Tagesordnung wird von der Geschäftsstelle in Verbindung mit dem/der Vorsitzenden des Rates unter Bedachtnahme auf den Arbeitsplan gemäß Paragraph 41, Absatz 9, TSchG und den Aufträgen der Kommission gemäß Paragraph 41 a, Absatz 7, TSchG sowie auf die von den Mitgliedern beantragten Tagesordnungspunkte festgelegt.
  2. Absatz 2,Die Aussendung der Tagesordnung erfolgt zusammen mit der Einberufung von Sitzungen gemäß Paragraph 8, Absatz eins,