Absatz eins,Jedes Mitglied hat das Recht, bis spätestens einundzwanzig Tage vor der Ratssitzung (Datum des Einlangens bei der Geschäftsstelle des Rates) einen Tagesordnungspunkt für die nächste Ratssitzung einzubringen. Dieser Antrag muss schriftlich sein und eine entsprechende Begründung beinhalten. Der Antrag kann auch mit Telefax oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung (E-Mail) erfolgen.