Abkommen über die finanzielle Kooperation (Bosnien-Herzegowina)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2011,
Artikel 12,
16.12.2010
Die Gültigkeitsdauer endet mit 28.7.2011.
Die Änderung des Abkommens tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Die Gültigkeitsdauer des geänderten Abkommens endet mit 28-07-2011.
Alle sonstigen Bestimmungen des ursprünglichen Abkommens, die hiermit nicht ausdrücklich geändert wurden, werden entsprechend verlängert, bleiben für die in Absatz 1 genannte Gültigkeitsdauer unverändert in voller Rechtskraft und Rechtswirkung und bilden zusammen mit den hiermit geänderten Bestimmungen das geänderte Abkommen.
Geschehen in zwei Originalen, beide in englischer Sprache.