Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12,

Inkrafttretensdatum

16.12.2010

Beachte

Die Gültigkeitsdauer endet mit 28.7.2011.

Text

Artikel 12

Die Änderung des Abkommens tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Die Gültigkeitsdauer des geänderten Abkommens endet mit 28-07-2011.

Alle sonstigen Bestimmungen des ursprünglichen Abkommens, die hiermit nicht ausdrücklich geändert wurden, werden entsprechend verlängert, bleiben für die in Absatz 1 genannte Gültigkeitsdauer unverändert in voller Rechtskraft und Rechtswirkung und bilden zusammen mit den hiermit geänderten Bestimmungen das geänderte Abkommen.

Geschehen in zwei Originalen, beide in englischer Sprache.