Name und Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 52 aus 2011,
18.02.2011
Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend einen Namen und eine Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft
StF: BGBl. II Nr. 52/2011
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 126 aus 2009,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass ein Name und eine Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.