Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Bahrain)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2011,
01.02.2011
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 14/2011 idF BGBl. III Nr. 163/2016 (NR: GP XXIV RV 399 AB 501 S. 51. BR: AB 8255 S. 780.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Artikel 27, Absatz eins, des Abkommens am 30. November 2010 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 27, Absatz 2, am 1. Februar 2011 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Königreichs Bahrain, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart: