Kurztitel

Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Bahrain)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 15

Inkrafttretensdatum

01.02.2011

Text

Artikel 15

AUFSICHTSRATS- UND VERWALTUNGSRATSVERGÜTUNGEN

Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats oder einem ähnlichen Organ einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, dürfen nur im erstgenannten Staat besteuert werden.