Absatz eins,Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert,
- Litera aumfasst der Ausdruck „Person“ natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen;
- Litera bbedeutet der Ausdruck „Gesellschaft“ juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden oder nach dem Recht einer der Vertragsstaaten als juristische Personen gegründete oder anerkannte andere Rechtsträger;
- Litera cbezieht sich der Ausdruck „Unternehmen“ auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit;
- Litera dbedeuten die Ausdrücke „Unternehmen eines Vertragsstaats“ und „Unternehmen des anderen Vertragsstaats“, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird;
- Litera ebedeutet der Ausdruck „internationaler Verkehr“ jede Beförderung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftsleitung in einem Vertragsstaat betrieben wird, es sei denn, das Seeschiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben;
- Litera fbedeutet der Ausdruck „zuständige Behörde“:
- Litera iin Bahrain: den Finanzminister oder dessen bevollmächtigten Vertreter; und
- Sub-Litera, i, iin Österreich: den Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Litera gbedeutet der Ausdruck „Staatsangehöriger“ in Bezug auf einen Vertragsstaat
- Litera ijede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzt;und
- Sub-Litera, i, ijede juristische Person, Personengesellschaft und andere Personenvereinigung, die nach dem in einem Vertragsstaat geltenden Recht errichtet worden ist;
- Litera hschließt der Ausdruck „Geschäftstätigkeit“ auch die Ausübung einer freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit ein;
- Litera ii) bedeutet der Ausdruck „Bahrain“ das Staatsgebiet des Königreichs Bahrain sowie die Meeresgebiete, der Meeresgrund sowie der Meeresuntergrund innerhalb derer Bahrain in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht Hoheitsrechte und Gerichtsbarkeit ausübt; und
- Sub-Litera, i, ibedeutet der Ausdruck „Österreich“ die Republik Österreich.