Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Kosovo)
Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 17 aus 2012,
Vertrag – Kosovo
Paragraph 0
17.02.2008
31.01.2012
25.10.1989
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
1. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2010, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 53 aus 2011, (VFB) kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
2. materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 17 aus 2012,
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 152/1991 (NR: GP XVII RV 1132 AB 1375 S. 151. BR: AB 3948 S. 533.)
BGBl. III Nr. 156/1997
BGBl. III Nr. 147/2010 idF BGBl. III Nr. 53/2011 (VFB)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. Juni 1991 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE SOZIALISTISCHE FÖDERATIVE REPUBLIK
JUGOSLAWIEN, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
e-rk3
04.09.2020
20007153
NOR40126834