Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Kosovo)
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1979,
Artikel eins
17.02.2008
Im Rahmen dieses Abkommens werden die Zollverwaltungen der Vertragsparteien durch enge Zusammenarbeit den Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze möglichst erleichter und einander bei der Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften unterstützen.