Absatz einsEin Abfallersterzeuger, bei dem Altöle in einer Jahresmenge von mindestens 200 Liter oder sonstige gefährliche Abfälle wiederkehrend, mindestens einmal jährlich, anfallen, und welcher seine Tätigkeit nach dem 12. Juli 2007 aufnimmt, hat sich innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über die Internetseite edm.gv.at im Register gemäß Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer eins, unter Angabe folgender Daten zu registrieren:
- Ziffer einsName, Anschrift (zB Sitz) und eine für die Zustellung maßgebliche inländische Geschäftsanschrift, einschließlich der Telefaxnummer,
- Ziffer 2gegebenenfalls die Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer oder Ergänzungsregisternummer,
- Ziffer 3Branchencode (vierstellig),
- Ziffer 4Adressen der Standorte (zB Betriebsstätten), von denen gefährliche Abfälle an Dritte übergeben werden,
- Ziffer 5Kontaktadresse, einschließlich einer vorhandenen E-Mail-Adresse, und Kontaktperson.