Rechte von Kindern
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 4 aus 2011,
BVG
Artikel eins,
16.02.2011
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
16.11.2022
20007136
NOR40126405