Kurztitel

Bundesfinanzgesetz 2011

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2010,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2011

Abkürzung

BFG 2011

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

zum Bezugszeitraum vergleiche Artikel römisch dreizehn

Text

Bewilligung

Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2011 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

 

Allgemeiner Haushalt

Ausgleichs- haushalt

Gesamt-haushalt

(Beträge in Millionen Euro)

Ausgaben:

70 162,050

71 605,8l0

141 767,860

Einnahmen:

62 540,415

79 227,445

141 767,860

 

_________________________________________

Abgang:

7 621,635

–

–

Überschuss:

–

7 621,635

–

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2011 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß Paragraph 41, Absatz 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBI. Nr. 213 aus 1986,, sowie Artikel römisch vier, römisch fünf und römisch sechs oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2019

Gesetzesnummer

20007100

Dokumentnummer

NOR40126207