Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Serbien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 8 aus 2011,
Vertrag – Serbien
Paragraph 0
17.12.2010
07.05.2010
39/03 Doppelbesteuerung
Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die abgestimmte Version zwischen Österreich und Serbien der „synthetisierten“ Version des DBA Servien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 8/2011 (NR: GP XXIV RV 939 AB 947 S. 85. BR: AB 8417 S. 790.)
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)
Deutsch, Englisch, Serbisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Republik Österreich und die Republik Serbien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, mit der Absicht, dadurch stabile Bedingungen für eine umfassende Entwicklung von wirtschaftlicher und sonstiger Zusammenarbeit sowie von Investitionen zwischen den beiden Ländern zu schaffen,
haben Folgendes vereinbart:
e-rk3
DBA
20.12.2018
20007116
NOR40126167