beim Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
Gleichbehandlungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 7 aus 2011,
BG
Paragraph 40 a
01.03.2011
GlBG
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Für die Regelung der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen, soweit dies in die Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes fällt, werden die folgenden Grundsätze aufgestellt:
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Rechtsverhältnisse einschließlich deren Anbahnung und Begründung und für die Inanspruchnahme oder Geltendmachung von Leistungen außerhalb eines Rechtsverhältnisses
Privatleben
01.07.2024
20003395
NOR40126102