Kurztitel

Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung (Belgien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 138 aus 2010, Undefined

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.11.2010

Text

                                                                                                  

GZ: BMeiA-BE.4.36.10/0002-IV.2a/2010

An die
Botschaft des Königreichs Belgien
Wohllebengasse 6
1040 Wien

römisch fünf e r b a l n o t e

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten entbietet der Botschaft des Königreichs Belgien in Wien seine Empfehlungen und beehrt sich, vorzuschlagen, dass aufgrund des Inkrafttretens Verordnung (EG) Nr. 810 aus 2009, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) zur Fortsetzung der gegenseitigen Vertretung in Visumangelegenheiten eine Vereinbarung folgenden Inhalts zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Föderalen öffentlichen Dienst Auswärtige Angelegenheiten des Königreiches Belgien über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung gemäß Artikel 8 des Visakodex geschlossen wird:

„Gegenseitige Vertretung

Verfahren

Zuständige Behörden

Zuständige Behörde für die Umsetzung des Abkommens ist:

In der Republik Österreich:

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Abteilung römisch vier.2 (Reise- und Grenzverkehr; Aufenthaltswesen)
1014 Wien

Im Königreich Belgien:

Föderaler öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten
Abteilung C4 (Visa und Migration)
1000 Brüssel

Die detaillierten Kontaktdaten der genannten zuständigen Behörden tauschen diese direkt aus.

Gebühren

Die Visumgebühren stehen in allen Fällen der vertretenden Vertretungsbehörde zu.

Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft des Königreichs Belgien in Wien die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 30. August 2010

L.S.

Anmerkung, Die Belgische Antwortnote wurde als PDF dokumentiert.)