Absatz eins,Wer
- Ziffer einsverkehrsunfähige Erzeugnisse gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins, 2, 3, oder 4 in Verkehr bringt,
- Ziffer 2verkehrsunfähigen Obstwein gemäß Paragraph 43, Absatz eins, Ziffer eins, 2, 3, oder 4 in Verkehr bringt,
- Ziffer 3zum Zwecke der Täuschung eine staatliche Prüfnummer entgegen Paragraph 25, unbefugt verwendet,
- Ziffer 4zum Zwecke der Täuschung Bestätigungen gemäß Paragraph 12, Absatz 6, verwendet, nachahmt oder weitergibt oder die Banderole oder banderolenähnliche Zeichen entgegen Paragraph 30, verwendet,
- Ziffer 5als Betriebsinhaber, Stellvertreter oder Beauftragter den Bestimmungen des Paragraph 11, Absatz 4,, Paragraph 12, Absatz 7,, Paragraph 47, Absatz 6, oder 8 oder Paragraph 48, Absatz eins, zuwiderhandelt,
- Ziffer 6Erzeugnisse gemäß Paragraph eins, die nicht von gesunder Beschaffenheit sind, zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch anbietet oder abgibt,
- Ziffer 7als Erzeuger oder Händler Erzeugnisse, die nicht von gesunder Beschaffenheit sind, entgegen Artikel 10, der Verordnung (EG) Nr. 606 aus 2009, aufbewahrt oder transportiert,
- Ziffer 8bei Erzeugnissen gemäß Paragraph eins, önologische Verfahren und Behandlungen anwendet, die nicht in der Verordnung (EG) Nr. 1234 aus 2007,, in anderen Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder in diesem Bundesgesetz grundsätzlich zugelassen sind, oder
- Ziffer 9Erzeugnissen gemäß Paragraph eins, entgegen Anhang XVb A 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234 aus 2007, Wasser zusetzt,
ist, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Bedarf es der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, um den Täter von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten oder der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken, so kann mit der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen verbunden werden. Die Geldstrafe soll womöglich den Nutzen übersteigen, den der Täter durch die strafbare Handlung erzielt hat oder erzielen wollte.