Absatz eins,Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, hat an die Gesellschaft die jährlichen Ausgaben, die für die Durchführung und Aufrechterhaltung im öffentlichen Interesse gelegener Betriebszwecke (Planungs- und Überwachungsaufgaben, Hydrografie, Datenmanagement und Grundlagen des Messwesens, Verwaltungsagenden der Donauhochwasserschutzkonkurrenz, Wehraufsicht, den Betrieb von Binnenschifffahrts-Informationsdiensten (RIS) und ständige Binnenschifffahrts-Entwicklungsaufgaben für das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) entstehen, ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens jährlich einen Jahrespauschalbetrag in der Höhe von 5 500 000 Euro zu leisten.