Entscheidungsgrundlage für Sicherheitsmaßnahmen
- eins Punkt einsSicherheitsparameter
- eins Punkt eins Punkt einsDie in einem Tunnel durchzuführenden Sicherheitsmaßnahmen werden unter systematischer Berücksichtigung aller Aspekte des durch die Infrastruktur, den Betrieb, die Nutzer und die Fahrzeuge gebildeten Systems bestimmt.
- eins Punkt eins Punkt 2Folgende Sicherheitsparameter sind insbesondere zu beachten:
- StrichaufzählungTunnellänge,
- StrichaufzählungAnzahl der Tunnelröhren,
- StrichaufzählungAnzahl der Fahrstreifen,
- StrichaufzählungQuerschnittsgeometrie,
- StrichaufzählungTrassierung,
- StrichaufzählungBauart,
- StrichaufzählungRichtungsverkehr oder Gegenverkehr,
- StrichaufzählungVerkehrsaufkommen je Tunnelröhre (einschließlich der zeitlichen Verteilung),
- StrichaufzählungGefahr täglicher oder saisonaler Staubildung,
- StrichaufzählungZugriffszeit der Einsatzdienste,
- StrichaufzählungVorkommen und Anteil des Lkw-Verkehrs,
- StrichaufzählungVorkommen, Anteil und Art des Gefahrgutverkehrs,
- StrichaufzählungMerkmale der Zufahrtsstraßen,
- StrichaufzählungFahrstreifenbreite,
- Strichaufzählunggeschwindigkeitsbezogene Aspekte,
- Strichaufzählungtopografische und meteorologische Verhältnisse.
- eins Punkt 2Mindestanforderungen
- eins Punkt 2 Punkt einsZur Sicherstellung eines Mindestsicherheitsniveaus in allen von diesem Gesetz betroffenen Tunneln werden zumindest die in den nachstehenden Abschnitten geforderten Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt. Begrenzte Abweichungen von den Anforderungen der Richtlinie 2004/54/EG bei Tunnelanlagen des transeuropäischen Straßennetzes können gestattet werden, sofern das folgende Verfahren mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wurde:
- Litera aDie Tunnel-Verwaltungsbehörde übermittelt der Europäischen Kommission Angaben zu folgenden Punkten:
- Strichaufzählungin Betracht gezogene begrenzte Abweichung(en);
- Strichaufzählungzwingende Gründe für die in Betracht gezogene begrenzte Abweichung;
- Strichaufzählungrisikomindernde Alternativmaßnahmen, die zum Einsatz kommen oder verstärkt werden, um ein mindestens gleichwertiges Sicherheitsniveau sicherzustellen, einschließlich des Nachweises hierfür in Form einer Analyse der relevanten Risiken.
- Litera bDie Kommission leitet diesen Antrag auf Genehmigung einer begrenzten Abweichung so schnell wie möglich, spätestens jedoch einen Monat, nachdem sie ihn erhalten hat, an die Mitgliedstaaten weiter.
- Litera cWenn weder die Kommission noch ein Mitgliedstaat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags bei der Kommission Einwände geltend macht, gilt die begrenzte Abweichung als gebilligt; die Kommission unterrichtet alle Mitgliedstaaten entsprechend. Wenn Einwände vorgebracht werden, legt die Kommission nach dem Verfahren gemäß Artikel 17 Absatz 2 der in Paragraph 7, Absatz 3, genannten Richtlinie einen Vorschlag vor. Im Falle einer abschlägigen Entscheidung ist die begrenzte Abweichung nicht gestattet.



