Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 471 aus 2010, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 4 aus 2011,
V
Paragraph 7,
12.01.2011
LuF-PauschVO 2011
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Ist bei der Veranlagung für die Kalenderjahre 2011 bis einschließlich 2015 anzuwenden vergleiche Paragraph 15,).
Wechselt der Steuerpflichtige in Anwendung dieser Verordnung von der pauschalen Gewinnermittlung mittels eines Durchschnittssatzes gemäß Paragraph 2, Absatz eins, zur Gewinnermittlung mittels Berücksichtigung pauschaler Betriebsausgaben oder umgekehrt, hat die Ermittlung eines Übergangsgewinnes bzw. -verlustes gemäß Paragraph 4, Absatz 10, des Einkommensteuergesetzes 1988 zu unterbleiben.
Übergangsverlust
06.05.2022
20007079
NOR40125369