Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 471 aus 2010,
V
Paragraph 9,
28.12.2010
LuF-PauschVO 2011
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Ist bei der Veranlagung für die Kalenderjahre 2011 bis einschließlich 2015 anzuwenden vergleiche Paragraph 15,).
Die Betriebsausgaben aus Forstwirtschaft sind unter sinngemäßer Anwendung des Paragraph 3, Absatz 2, zu berechnen.
06.05.2022
20007079
NOR40125326