Absatz einsFür das Entblistern ist eine klare Prozessbeschreibung zu erstellen, die zumindest folgende Punkte zu berücksichtigen hat:
- Ziffer einsVier-Augen-Prinzip,
- Ziffer 2Maßnahmen zum Schutz von Produkt und Mensch (z. B. Tragen von Handschuhen und Mundschutz),
- Ziffer 3Trennung von anderen Arbeitsbereichen,
- Ziffer 4Protokollführung, und
- Ziffer 5Reinigung des Arbeitsplatzes und der Ausrüstung.