- Ziffer einsdie ausschließliche Anfechtung des Ausspruchs über die Leistungsfrist sowie die Ratenanordnung (Paragraph 89, Absatz 3 und 4) ist nicht zulässig;
- Ziffer 2in Rechtsstreitigkeiten nach Paragraph 65, Absatz eins, Ziffer eins, 4, 6 und 8 hemmt die Revision des Versicherungsträgers die Vollstreckbarkeit nicht;
- Ziffer 3in Rechtsstreitigkeiten nach Paragraph 65, Absatz eins, Ziffer eins, 6, oder 8 ist der Auftrag nach Paragraph 89, Absatz 2, in das Urteil des Rechtsmittelgerichts von Amts wegen aufzunehmen, auch wenn dieser Auftrag im angefochtenen Urteil fehlt.