Absatz eins,Durch die Einnahmen aus
- Ziffer einsden Beiträgen der Dienstgeber und Versicherten gemäß Paragraph 2, in Verbindung mit Paragraph 3,,
- Ziffer 2vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit bereitgestellten Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Gemeinschaftsinitiativen,
- Ziffer 3den Beiträgen der Dienstgeber gemäß den Paragraphen 5 b und 5 c,
- Ziffer 4einem Beitrag der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse gemäß Paragraph 13 j, Absatz 3, des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG), Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1972,,
- Ziffer 5sonstigen bundesgesetzlich vorgesehenen Beiträgen und
- Ziffer 6sonstigen zur Verfügung gestellten Mitteln sind die Ausgaben gemäß Absatz 2, zu bestreiten.