- Litera adas zu versteuernde Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht,
- Litera bEntschädigungen aus einem anerkannten Lehrverhältnis,
- Litera cWaisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse.
Familienlastenausgleichsgesetz 1967
Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1967, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,
Paragraph 5
01.03.2011
31.12.2012
Soweit bestehende Staatsverträge die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsehen, die sich ständig in einem anderen Staat aufhalten, ist Absatz 4, in der Fassung vor dem Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996, weiter anzuwenden, bis völkerrechtlich anderes bestimmt ist vergleiche Paragraph 50 g, Absatz 2,).