Kurztitel

Agrarkontrollgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

30.06.2011

Text

Gründung einer Gesellschaft

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Die AMA wird ermächtigt, für die Durchführung ihrer Aufgaben eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden als Gesellschaft bezeichnet) zu errichten.
  2. Absatz 2,Die Gesellschaft kann, soweit es im Allgemeininteresse gelegen ist und es die Erfüllung ihrer Aufgaben zulässt, für Dritte, insbesondere für die Bundesländer, gegen ein zumindest kostendeckendes Entgelt einschlägige Leistungen erbringen.