Einkommensteuergesetz 1988
Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,
Paragraph 40,
31.12.2010
Bezugszeitraum:
ab 1.1.2011 (Veranlagungsjahr 2011) vergleiche Paragraph 124 b, Ziffer 182,
Eine Veranlagung nach Paragraph 39, erfolgt auch bei Steuerpflichtigen, die kein Einkommen, aber Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag oder auf den Alleinerzieherabsetzbetrag haben und die Erstattung dieses Absetzbetrages beantragen. Der Antrag kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums gestellt werden.