Absatz eins,Teilnehmer, die sich bei Transaktionen einer in das Unternehmensserviceportal einbezogenen Anwendung bedienen und in einer solchen Anwendung ordnungsgemäß angemeldet sind, können sein:
- Ziffer einsUnternehmen,
- Ziffer 2Parteienvertreterinnen/Parteienvertreter.