Kurztitel

Transparenzdatenbankgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 109 aus 2010, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

01.01.2011

Außerkrafttretensdatum

14.11.2012

Text

Auszug aus der Transparenzportalabfrage

Paragraph 3,

Zur Erfüllung des Nachweiszwecks kann der Leistungsempfänger (Paragraph 6,) mithilfe des Transparenzportals einen Auszug von allen Daten oder von einer oder mehreren Leistungsarten, die in der Transparenzportalabfrage enthalten sind, erstellen und elektronisch übermitteln.