Kurztitel

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2010, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 91 aus 2025,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

03.03.2011

Außerkrafttretensdatum

23.12.2025

Abkürzung

ElWOG 2010

Index

58/02 Energierecht

Text

Anlage römisch vier (zu Paragraph 71,) Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses

Die Werte für die Berechnung des Wirkungsgrades der KWK und der Primärenergieeinsparungen sind auf der Grundlage des tatsächlichen oder erwarteten Betriebs des Blocks unter normalen Einsatzbedingungen zu bestimmen.
  1. Litera a
    Hocheffiziente KWK
    • Strichaufzählung
      Im Rahmen dieser Richtlinie muss „hocheffiziente KWK“ folgende Kriterien erfüllen:
    • Strichaufzählung
      die KWK-Erzeugung in KWK-Blöcken ermöglicht gemäß Litera b, berechnete Primärenergieeinsparungen von mindestens 10 % im Vergleich zu den Referenzwerten für die getrennte Strom- und Wärmeerzeugung;
    • Strichaufzählung
      die Erzeugung in KWK-Klein- und Kleinstanlagen, die Primärenergieeinsparungen erbringen, kann als hocheffiziente KWK gelten.
  2. Litera b
    Berechnung der Primärenergieeinsparungen
    • Strichaufzählung
      Die Höhe der Primärenergieeinsparungen durch KWK gemäß Anlage römisch drei ist anhand folgender Formel zu berechnen:

  1. Litera c
    Berechnung der Energieeinsparung unter Verwendung alternativer Berechnungsmethoden nach Artikel 12, Absatz 2, der Richtlinie 2004/8/EG.
    • Strichaufzählung
      Werden die Primärenergieeinsparungen für einen Prozess gemäß Artikel 12, Absatz 2, der Richtlinie 2004/8/EG berechnet, so sind sie gemäß der Formel unter Litera b, dieses Anhangs zu berechnen, wobei „KWK Wris-attachment://hauptdokument.img6is.png“ durch „Wris-attachment://hauptdokument.img7is.png“ und „KWK Eris-attachment://hauptdokument.img8is.png“ durch „Eris-attachment://hauptdokument.img9is.png“ ersetzt wird.
    • Strichaufzählung
      W bezeichnet den Wärmewirkungsgrad des Prozesses, definiert als jährliche Wärmeerzeugung im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Erzeugung der Summe von Wärmeerzeugung und Stromerzeugung eingesetzt wurde.
    • Strichaufzählung
      Eris-attachment://hauptdokument.img11is.png bezeichnet den elektrischen Wirkungsgrad des Prozesses, definiert als jährliche Stromerzeugung im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Summe von Wärme und Stromerzeugung eingesetzt wurde. Wenn ein KWK-Block mechanische Energie erzeugt, so kann der jährlichen KWK-Stromerzeugung ein Zusatzwert hinzugerechnet werden, der der Strommenge entspricht, die der Menge der mechanischen Energie gleichwertig ist. Dieser Zusatzwert berechtigt nicht dazu, Herkunftsnachweis gemäß Paragraph 72, auszustellen.
  2. Litera d
    Für die Berechnung nach den Litera b und c können andere Berichtszeiträume als ein Jahr verwendet werden.
  3. Litera e
    Für KWK-Kleinstanlagen kann die Berechnung von Primärenergieeinsparungen auf zertifizierten Daten beruhen.
  4. Litera f
    Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme.
    Anhand der Grundsätze für die Festlegung der Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme gemäß Paragraph 71 und der Formel unter Litera b, dieser Anlage ist der Betriebswirkungsgrad der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme zu ermitteln, die durch KWK ersetzt werden soll.
    Die Wirkungsgrad-Referenzwerte werden nach folgenden Grundsätzen berechnet:
  1. Ziffer eins
    Beim Vergleich von KWK-Blöcken gemäß Artikel 3, mit Anlagen zur getrennten Stromerzeugung gilt der Grundsatz, dass die gleichen Kategorien von Primärenergieträgern verglichen werden.
  2. Ziffer 2
    Jeder KWK-Block wird mit der besten, im Jahr des Baus dieses KWK-Blocks auf dem Markt erhältlichen und wirtschaftlich vertretbaren Technologie für die getrennte Erzeugung von Wärme und Strom verglichen.
  3. Ziffer 3
    Die Wirkungsgrad-Referenzwerte für KWK-Blöcke, die mehr als zehn Jahre alt sind, werden auf der Grundlage der Referenzwerte von Blöcken festgelegt, die zehn Jahre alt sind.
  4. Ziffer 4
    Die Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme müssen die klimatischen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten widerspiegeln.

Schlagworte

Stromerzeugung, Kleinanlage

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2026

Gesetzesnummer

20007045

Dokumentnummer

NOR40124030