Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Amras

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 421 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

15.12.2010

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird – aufgrund der Verkehrsführung im Gegenverkehr in der Nordröhre der Einhausung Amras in beiden Fahrtrichtungen - der Abschnitt zwischen km 73,70 und km 74,63 der Richtungsfahrbahn Bregenz der A 12 Inntal Autobahn festgelegt.