Absatz eins,Arbeitgeber/innen haben im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren für folgende Arbeiten ein Arbeitsfreigabesystem samt den einzuhaltenden Bedingungen und den vor, während und nach Abschluss der Arbeiten notwendigen Schutz- und Rettungsmaßnahmen festzulegen:
- Ziffer einsBeseitigung von Verklausungen in Sturzschächten und –rinnen,
- Ziffer 2Arbeiten, die ausnahmsweise in einem tagbauspezifischen Gefahrenbereich erfolgen (Paragraph 10, Absatz 3,).