Absatz eins,Beim Nationalrat wird zur Unterstützung und Sicherung der Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe Österreichs ein Fonds eingerichtet. Er trägt die Bezeichnung „Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich“.
Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2010,
BG
Paragraph eins
15.12.2010
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
31.01.2024
20007013
NOR40123331