Kurztitel

Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2010,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

15.12.2010

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Einrichtung und Ziel des Fonds

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Beim Nationalrat wird zur Unterstützung und Sicherung der Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe Österreichs ein Fonds eingerichtet. Er trägt die Bezeichnung „Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich“.
  2. Absatz 2,Der Fonds besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken.

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2024

Gesetzesnummer

20007013

Dokumentnummer

NOR40123331